«Die Ost- und Nordfassaden sind bis spätestens 30. April 2023 mit unbehandeltem Holz zu verschalen (vgl. Ansichten «Fassade Nord» und «Fassade Ost» im Plan Bauprojekt Fassaden vom 30. August 2019, letztmals revidiert am 15. Juni 2020 [Ergänzung Holzschalung], mit Stempel Regierungsstatthalteramt vom 14. Juli 2020).» 9. Ergebnis, Beweismittel, Kosten a) Zusammenfassend ist die Beschwerde abzuweisen. Der angefochtene Entscheid der Gemeinde ist einzig hinsichtlich der Wiederherstellungsanordnung von Amtes wegen zu präzisieren und mit einer Frist zu ergänzen, ansonsten ist der Entscheid (sowie die Verfügung des AGR) zu bestätigen.