Nach dem Gesagten steht fest, dass sich die nur mit Sandwichpaneelen ausgeführten Fassaden Ost und Nord der Remise des Beschwerdeführenden unter Verzicht auf die gemäss bewilligten Plänen vorgegebene Holzverschalung ungenügend in das Orts- und Landschaftsbild der Umgebung einordnen und gegen die Vorgaben des Ortsbildschutzgebiets verstossen. Die strittige Projektänderung steht damit in Widerspruch zu den aufgeführten Ästhetikvorschriften, weshalb diese bereits aus diesem Grund nicht bewilligungsfähig ist.