Den Beschwerdeführern kann daher nicht gefolgt werden, wenn sie vorbringen, die Holzverkleidung bei diesen Fassaden ändere nichts am Erscheinungsbild der Baute. Die BVD sieht daher keinen Grund, von der nachvollziehbaren und überzeugenden Einschätzung der OLK abzuweichen. Daran vermögen auch die drei gepflanzten Bäume vor der Ostfassade nichts zu ändern, wird diese Fassade doch – selbst wenn die Bäume mal ausgewachsen sind – weiterhin deutlich und prominent zu sehen sein. Gleiches gilt für allfällige Anhänger, Materialien und Gerätschaften vor der Nordfassade; auch diese vermögen die Fassade nicht zu verdecken.