von farblich gut abgestimmten Blechfassaden gesprochen werden. Bereits die Remise selber ist aufgrund ihrer Grösse und prominenten Lage ausserhalb des bisherigen Siedlungsrands hinsichtlich ihrer Einordnung in das Umgebungsbild kritisch zu beurteilen, ist aber rechtskräftig bewilligt. Damit die Einordnung aber immerhin verbessert werden kann, ist die vom Berner Heimatschutz und vom AGR von Beginn an verlangte Holzverschalung bei diesen Fassaden entsprechend den eingereichten und bewilligten Plänen zwingend nötig. Den Beschwerdeführern kann daher nicht gefolgt werden, wenn sie vorbringen, die Holzverkleidung bei diesen Fassaden ändere nichts am Erscheinungsbild der Baute.