d) Die Beschwerdeführer rügen, entgegen den Ausführungen der OLK hätten sie die Baute nicht abgeändert erstellt, sondern auf die Ausführung der Holzverkleidung verzichtet und dafür nachträglich eine Projektänderung eingereicht. Der durch die OLK erhobene Vorwurf, sie hätten gegen Treu und Glauben verstossen, stosse ins Leere. Mit der Frage, aus welchem Grund die Ost- und Nordfassade mit Holz zu verkleiden seien, setze sich die OLK nicht auseinander. Würden die strassenseitigen Fassaden mit Holz verkleidet, so ändere sich nichts am Erscheinungsbild der Baute. Die Halle bleibe wo sie ist, wirke auch nicht kleiner und sei von der Strasse her auch nicht weniger gut einsehbar.