Die Argumentation im von der ausführenden Bauunternehmung am 14. Juli 2021 eingereichten Antrag zur Projektänderung ist nicht stichhaltig und stellenweise sachfremd, weshalb die OLK die Mängelrüge des AGR vollumfänglich stützt. Die OLK ist ebenfalls der Ansicht, dass die ortsbildrelevanten Fassaden (strassenseitige Längs- und feldseitige Giebelfront) – wie seinerzeit in den Gesprächen vor Ort einvernehmlich vereinbart – mit einer auf Sandwichpaneelen aufgedoppelten Holzverschalung zu versehen sind, um damit diese grossvolumige Lagerhalle am von weitem einsehbaren Dorfeingang zu Brüttelen ortsbildverträglich zu gestalten.