Ob und wie die Gemeinde diesem Auftrag nachgekommen ist, ist der OLK nicht bekannt. Die Argumentation im von der ausführenden Bauunternehmung am 14. Juli 2021 eingereichten Antrag zur Projektänderung ist nicht stichhaltig und stellenweise sachfremd, weshalb die OLK die Mängelrüge des AGR vollumfänglich stützt.