Der Verstoss gegen Treu und Glauben ist das eine, die Missachtung wesentlicher Teile eines Gesamtbauentscheids ist das andere. Mit E-Mail vom 11. Dezember 2020 hat deshalb das AGR zu Handen des Gemeinderats Brüttelen auf Elemente hingewiesen, die noch nicht baubewilligungskonform ausgeführt seien und die zuständige Behörde aufgefordert, die zur Fertigstellung nötigen Schritte einzuleiten. Ob und wie die Gemeinde diesem Auftrag nachgekommen ist, ist der OLK nicht bekannt.