Diesem Plansatz (mit der geforderten Holzverschalung) hat der Berner Heimatschutz in seinem Mitbericht vom 25. Juni 2020 ebenfalls zugestimmt. Das Regierungsstatthalteramt hat in seinem Gesamtbauentscheid vom 14. Juli 2020 unmissverständlich festgehalten, dass die in den Amts- und Fachberichten enthaltenen Bedingungen und Auflagen integrierender Bestandteil des Gesamtbauentscheids und zu erfüllen sind. Die Bauherrschaft hat jedoch in der Folge den Neubau ohne Rücksprache mit den zuständigen Amtsstellen eigenmächtig abgeändert ausgeführt. Der Verstoss gegen Treu und Glauben ist das eine, die Missachtung wesentlicher Teile eines Gesamtbauentscheids ist das andere.