In der Folge hat der Berner Heimatschutz nach Rücksprache mit dem AGR am 15. März 2019 den Beteiligen mitgeteilt, dass eine Holzverschalung der Fassaden als zwingend erachtet werde, um damit ein typisches Baumaterial traditioneller (und zeitgenössischer) landwirtschaftlicher Bauten aufzunehmen und neu zu interpretieren – so wie dies anlässlich der Besprechungen vor Ort vereinbart wurde. Weil auf den zunächst eingereichten Baugesuchsplänen aber keine Holzverschalung vorgesehen war, konnte das AGR die erforderliche Zonenkonformität gemäss Art. 16a RPG nicht erteilen und auch der Fachbericht des Berner Heimatschutzes vom 6. März 2020 fiel negativ aus.