Insbesondere wurde festgehalten, dass der Neubau an dieser exponierten Lage minimalen ästhetischen Kriterien zu genügen habe, um eine möglichst gute Einpassung und Eingliederung in die Landschaft und ins Ortsbild zu gewährleisten. In der Folge hat der Berner Heimatschutz nach Rücksprache mit dem AGR am 15. März 2019 den Beteiligen mitgeteilt, dass eine Holzverschalung der Fassaden als zwingend erachtet werde, um damit ein typisches Baumaterial traditioneller (und zeitgenössischer) landwirtschaftlicher Bauten aufzunehmen und neu zu interpretieren – so wie dies anlässlich der Besprechungen vor Ort vereinbart wurde.