stattgefunden. Dabei wurde dem bezüglich Orts- und Landschaftsbild heiklen Standort nur unter Bedingungen zugestimmt. Insbesondere wurde festgehalten, dass der Neubau an dieser exponierten Lage minimalen ästhetischen Kriterien zu genügen habe, um eine möglichst gute Einpassung und Eingliederung in die Landschaft und ins Ortsbild zu gewährleisten.