Dieser Aspekt war zentrales Thema des damaligen Baubewilligungsverfahrens und sowohl das AGR als auch der Berner Heimatschutz wiesen damals mehrmals daraufhin, dass die Ausführung der strittigen Fassaden mit Holzschalung zwingende Voraussetzung für die Vereinbarkeit des Neubaus mit den Gestaltungsgrundsätzen sei. Erst aufgrund der daraufhin von den Beschwerdeführern vorgenommenen Projektanpassung (Ergänzung Holzschalung mit Plananpassung vom 15. Juni 2020) erachtete der Berner Heimatschutz das Vorhaben als bewilligungsfähig und erteilte das AGR die nötige Bewilligung unter der erwähnten Auflage.