RPG nur unter der Auflage, dass die Fassaden mit der in den Plänen vorgesehenen Holzschalung auszuführen sind. Dieser Aspekt war zentrales Thema des damaligen Baubewilligungsverfahrens und sowohl das AGR als auch der Berner Heimatschutz wiesen damals mehrmals daraufhin, dass die Ausführung der strittigen Fassaden mit Holzschalung zwingende Voraussetzung für die Vereinbarkeit des Neubaus mit den Gestaltungsgrundsätzen sei.