Mitbericht vom 25. Juni 2020 zu. Ebenso beurteilte das AGR das Vorhaben mit Verfügung vom 25. Juni 2020 als zonenkonform, verlangte als Auflage jedoch ausdrücklich die Ausführung der strittigen Fassaden mit Holzschalung gemäss den revidierten Fassadenplänen.