b) Gemäss den unbestritten gebliebenen Ausführungen sowohl der OLK in ihrem Fachbericht vom 2. November 2021 als auch des AGR in der Verfügung vom 28. Januar 2022 war die Fassadenausführung ein zentrales Thema anlässlich von Besprechungen vor Ort am 22. November 2018 und am 7. Februar 2019 unter Teilnahme der Beschwerdeführer, der Gemeinde, des Berner Heimatschutzes und des AGR. Der Berner Heimatschutz habe den Beschwerdeführern daraufhin am 15. März 2019 per E-Mail mitgeteilt, dass eine Holzverschalung der Fassaden als zwingend erachtet werde. Da auf den eingereichten Baugesuchsplänen noch keine Holzverschalung vorgesehen war, kam der Berner Heimatschutz mit Mitbericht vom 6. März