Bei der Realisierung des Neubaus verzichteten die Beschwerdeführer jedoch – entgegen den bewilligten Plänen – auf diese Holzschalung und reichten nach Aufforderung der Gemeinde hierfür das im vorliegenden Verfahren strittige nachträgliche Projektänderungsgesuch für die in Trapezprofilblech ausgeführten Fassaden Ost und Nord (Sandwichpaneelen) mit der Farbe RAL 8011 nussbraun ein. Diesem Gesuch verweigerte das AGR mit Verfügung vom 28. Januar 2022 die erforderliche Bestätigung der Zonenkonformität nach Art. 16a RPG aufgrund überwiegender entgegenstehender Interessen der Einpassung in das Orts- und Landschaftsbild gemäss Art. 34