a) Für das ursprüngliche Baugesuch «Neubau Remise» erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland den Beschwerdeführern mit Entscheid vom 14. Juli 2020 die Baubewilligung; dies gestützt auf die Verfügung des AGR vom 25. Juni 2020, welches das Vorhaben als zonenkonform gemäss Art. 16a Abs. 1 RPG beurteilte. Als Auflage verlangte das AGR in seiner Verfügung u.a. Folgendes: «Die Ausführung der Fassaden hat nach den revidierten Fassadenplänen vom 15. Juni 2020 zu erfolgen (Ergänzung Holzschalung – Visum Gesuchsteller 16. Juni 2020). Gemäss diesen, von der Vorinstanz gestempelten Fassadenplänen11 sind die hier strittigen Ostund Nordfassaden mit einer «Holzschalung braun Natur» bewilligt.