3. Zuständigkeit der OLK-Gruppe Bern-Mittelland a) Die Beschwerdeführer beanstanden in formeller Hinsicht, dass der OLK-Bericht vom 2. November 2021 durch die örtlich nicht zuständige OLK-Gruppe Bern-Mittelland erstellt worden sei. Zuständig für die Beurteilung eines Vorhabens im Verwaltungskreis Seeland sei die OLK- Gruppe Jura Bernois-Seeland. Warum die Gruppe Bern-Mittelland mit der Beurteilung des Bauvorhabens beauftragt worden sei, ergebe sich nicht aus dem Bericht. Die Auftragserteilung an eine andere Gruppe dürfe nur erfolgen, wenn alle Mitglieder der örtlich zuständigen Gruppe in den Ausstand getreten seien.