c) Das AGR hat in seiner Verfügung vom 28. Januar 2022 ausgeführt, dass die ortsbildrelevanten Fassaden (strassenseitige Längs- und feldseitige Giebelfront) gestützt auf die fachliche Beurteilung der OLK mit einer auf den Sandwichpaneelen aufgedoppelten Holzverschalung zu versehen seien, um damit diese grossvolumige Lagerhalle am von weitem einsehbaren Dorfeinfang von Brüttelen ortsbildverträglich zu gestalten. Der Berner Heimatschutz habe die Beteiligten dahingehend informiert, dass eine Holzverschalung der Fassaden zwingend sei. Einer Bewilligung nach Art. 16a RPG stünden daher überwiegende Interessen bezüglich der Einordnung in das Orts- und Landschaftsbild gemäss Art.