5. Mit Verfügung vom 29. Juni 2022 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Die Gemeinde reichte eine Stellungnahme vom 6. Juli 2022 ein, worin sie beantragt, die Projektänderung für die Beibehaltung der Sandwichpaneelen anstelle einer Holzverschalung sei gutzuheissen. Innert verlängerter Frist reichten sodann die Beschwerdeführer die Schlussbemerkungen vom 17. August 2022 ein. Darin halten sie an ihren Anträgen gemäss Beschwerde fest. 6. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen