Mit Verfügung vom 9. Juni 2022 bat das Rechtsamt das Regierungsstatthalteramt Seeland, die vollständigen Verfahrensakten des Baubewilligungsverfahrens einzureichen. Gleichzeitig bat das Rechtsamt das AGR, sich zu den Vorbringen der Beschwerdeführer unter dem Titel «Unzuständigkeit der OLK-Gruppe Bern-Mittelland» zu äussern. Das AGR äusserte sich hierzu mit Eingabe vom 23. Juni 2022. Die Akten des Regierungsstatthalteramts gingen am 15. Juni 2022 ein.