«2. Die Südwestfassade ist bis spätestens 30. April 2023 mit unbehandeltem Holz zu verschalen (vgl. Ansicht «Südwestfassade» im Plan Fassaden und Schnitt A-A vom 22. Januar 2020, mit Stempel der Gemeinde vom 30. März 2020).» Im Übrigen werden der Entscheid der Gemeinde Brüttelen vom 1. April 2022 und die Verfügung des AGR vom 24. Januar 2022 bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 1500.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.