b) Der Beschwerdeführer beantragt in seiner Beschwerde wie auch in seinen Schlussbemerkungen vom 17. August 2022 einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung. Die massgeblichen Sachverhaltselemente konnten jedoch anhand der zur Verfügung stehenden Akten sowie den darin enthaltenen Fotos genügend überprüft bzw. festgestellt werden. Von einem Augenschein waren daher keine neuen relevanten Erkenntnisse zu erwarten, weshalb darauf verzichtet werden konnte. Diese sogenannte antizipierte Beweiswürdigung verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht.24 Gleiches gilt – wie bereits ausgeführt (E. 3e) – für das vom Beschwerdeführer beantragte Obergutachten des OLK-Präsidentenausschusses.