Weiter sprechen auch präjudizielle Gründe für eine vollständige Wiederherstellung. Der Bauherr, der sich nicht an die Baubewilligung hält oder ohne Baubewilligung baut, soll nicht bessergestellt werden als ein Bauherr, der die Baubewilligung einhält. Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist daher vorliegend sehr gross. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers hat die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands durch Anbringen der Holzverschalung an dieser prominent einsehbaren Fassade sehr wohl (positive) Auswirkungen auf das äussere Erscheinungsbild und deren Einordnung in das Orts- und Landschaftsbild (vgl. E. 6).