Die geforderte zusätzliche Holzverkleidung habe eine rein ästhetische Funktion. Diese Massnahme löse erhebliche Kosten aus, denen kein Mehrwert gegenüberstehe. Die Südwestfassade sei der Witterung am stärksten ausgesetzt. Das Anbringen einer Holzfassade an dieser Fassade sei unzweckmässig. Der dadurch ausgelöste Zusatzaufwand durch Unterhalt löse zusätzliche Kosten aus. Die zusätzliche finanzielle Belastung sei unzumutbar und unverhältnismässig.