Die Behauptung schliesslich, dass der Berner Heimatschutz mit der Metallfassade einverstanden sei, ist unbelegt. Aktenkundig ist neben dem Mitbericht vom 6. März 2020, in welchem der Berner Heimatschutz die geplante Holzverschalung der Fassaden aus gestalterischer Sicht für diesen Standort als zwingend erachtet (vgl. E. 6c), einzig eine E-Mail des Vertreters des Berner Heimatschutzes an die Gemeinde vom 11. Mai 2021, worin dieser an der Haltung gemäss Bericht vom 6. März 2020 festhält. Aus seiner unbelegten Behauptung kann der Beschwerdeführer daher nicht zu seinen Gunsten ableiten.