Die BVD sieht daher keinen Grund, von der nachvollziehbaren und überzeugenden Einschätzung der OLK abzuweichen. Daran vermögen auch die drei gepflanzten Bäume vor der Westfassade nichts zu ändern, wird diese Fassade doch – selbst wenn die Bäume mal ausgewachsen sind – weiterhin deutlich und prominent zu sehen sein. Ebenso irrelevant ist der Einwand des Beschwerdeführers, wonach die Bewilligung von landwirtschaftlichen Nutzbauten mit aus Blech verkleideten Fassaden gängige Praxis sei, ist doch bei Beurteilung der Einordnung eines Vorhabens in das Landschafts- und Umgebungsbild einzig der jeweilige Einzelfall relevant.