Bereits die Einstellhalle selber ist aufgrund ihrer Grösse und prominenten Lage hinsichtlich ihrer Einordnung in das Umgebungsbild kritisch zu beurteilen, ist aber rechtskräftig bewilligt. Damit die Einordnung immerhin verbessert werden kann, ist die vom Berner Heimatschutz und vom AGR von Beginn an verlangte Holzverschalung entsprechend den eingereichten und bewilligten Plänen zwingend nötig. Die BVD sieht daher keinen Grund, von der nachvollziehbaren und überzeugenden Einschätzung der OLK abzuweichen.