Gestützt auf diesen Fassadenplan und die darin vorgegebene teilweise Verkleidung mit Lärchenbrettern ist auch die Aussage im Fachbericht der OLK falsch, wonach eine «Deckelschälung Lärche unbehandelt» gefordert worden sei, wie dies der Beschwerdeführer richtig vorbringt. Die gemäss massgebendem Fassadenplan vorgesehene teilweise Verkleidung mit Lärchenbrettern, welche Voraussetzung für die Zustimmung des AGR war (vgl. E. 4c), zieht sich jedoch über die ganze Fassade inkl. Giebelbereich und wird abgesehen von kleinen Zwischenräumen zwischen den Brettern die ganze Fassade bedecken (vgl. hierzu E. 4a).