Die Gemeinde unterstützt den Beschwerdeführer in seinem Anliegen. Mit Stellungnahme vom 19. Mai 2022 führt sie u.a. aus, ein landwirtschaftlicher Betrieb dürfe als solcher in Erscheinung treten und müsse nicht wie ein altes Bauernhaus wirken. Sie verstehe nicht, warum die Verwendung von heutzutage üblichen Materialien nicht gestattet sein solle. Optisch wirke eine farblich gut abgestimmte Blechfassade auf Dauer gepflegter als eine verrottete Holzfassade. Die Holzfassaden seien zudem wegen den feuchten und nebligen Wintermonaten im Seeland deutlich weniger langlebig als vergleichbare Fassaden in trockeneren Bergregionen.