d) Der Beschwerdeführer rügt, die Feststellung der OLK, die Südwestfassade «statt mit einer Deckelschalung Lärche unbehandelt» mit Trapezprofilblech verkleidet zu haben, sei falsch. Die Erstellung der Südwestfassade mit Trapezprofilblech sei von Anfang an geplant und bewilligt gewesen. Vorgesehen sei lediglich gewesen, dass die Fassade «teilweise mit Lärchenbrettern» verkleidet werde. Die Bewilligung von landwirtschaftlichen Nutzbauten mit aus Blech verkleideten Fassaden sei gängige Praxis. Es sei daher nicht nachvollziehbar, warum die neu erstellte Lagerhalle auf der Südwestseite mit Holz verkleidet werden solle. Mit der Frage, aus welchem