Ob und wie die Gemeinde diesem Auftrag nachgekommen ist, ist der OLK nicht bekannt. Auch unabhängig von der Frage, ob der gewählte Neubaustandort auf der grossen Parzelle der Weisheit letzter Schluss ist, ist augenfällig, dass eine Metallfassade am von weitem einsehbaren Dorfeingang zu Brüttelen nicht ortsbildverträglich ist. Dass eine Holzverkleidung (bzw. eine aufgedoppelte Leistenschalung) wesentlich zu einer guten Gesamtwirkung im Dorfbild beiträgt, zeigen zudem die beiden unweit gelegenen typengleichen Ökonomiebauten H.________strasse 14C und 7B.»