Das Ganze wird von einem 15° geneigten, mit braunen Wellplatten eingedeckten Satteldach überfangen (Firsthöhe 12.5 m, mit Auskrag knapp 22 m breit). Die feldseitige Giebelfront wurde entgegen einer Auflage in der Baubewilligung statt mit einer Deckelschalung Lärche unbehandelt mit Trapezprofilblech (Farbe graubeige RAL 1019) verkleidet – so wie die dorfseitige Schmalfront, wo besagtes Material wegen Brandschutz-Vorschriften gewählt werden musste.» Zum Sachverhalt und der Einordnung der strittigen Fassadengestaltung führte die OLK Folgendes aus: