2 Vorschriften innerhalb der Ortsbildschutzperimeter bezwecken den Schutz und Pflege der historisch und kulturell wertvollen Siedlungsteile und Bausubstanz. Bei den baulichen Veränderungen innerhalb der Ortsbildschutzperimeter ist der bestehenden Bebauung und den Gegebenheiten der betreffenden Dorfteile und der einzelnen Gebäude Rechnung zu tragen. 3 Es sind zu erhalten: - die vorhandene historische Bauweise (Holz, Rieg, Stein etc.); - die Gebäudefluchten; - Dachformen; - die traditionelle Gliederung; - die herkömmlichen Fassaden-, Lauben- und Fenstersysteme;