gestalterischer Sicht für diesen Standort als zwingend erachte. Entgegen den Ausführungen der OLK in ihrem Fachbericht vom 2. November 2021 enthält jedoch weder die damalige Bewilligung der Gemeinde (Entscheid vom 30. April 2020) noch die damalige Verfügung des AGR vom 26. März 2020 eine entsprechende Auflage.