b) Gemäss den unbestritten gebliebenen Ausführungen sowohl der OLK in ihrem Fachbericht vom 2. November 2021 als auch des AGR in der Verfügung vom 24. Januar 2022 war die Fassadenausführung ein zentrales Thema anlässlich einer Besprechung vor Ort vom 8. Oktober 2019 unter Teilnahme des Beschwerdeführers, der Gemeinde und des AGR, wobei damals vereinbart wurde, dass die strassenseitige Längs- sowie die hier strittige feldseitige Giebelfassade des Neubaus mit einer Holzverschalung zu versehen seien, damit diese den ästhetischen Vorgaben standhält.