5/17 BVD 110/2022/71 Bestätigung der Zonenkonformität nach Art. 16a RPG aufgrund überwiegender entgegenstehender Interessen der Einpassung in das Orts- und Landschaftsbild gemäss Art. 34 Abs. 4 Bst. b RPV. Der Beschwerdeführer bestreitet die mangelhafte Einordnung der Westfassade mit Trapezprofilblech ohne Holzverkleidung.