Das «teilweise» muss daher dahingehend verstanden werden, dass die Lärchenbretter mit einer Breite von rund 20 cm (handvermessen ab Plan) – im Unterschied zur «Deckelschalung Lärche» an der Südost- und der Nordwestfassade mit vollständiger Deckung – in minimalen Abständen auf dem Trapezprofilblech angebracht sind und die Erhöhungen dieses Blechs in den Zwischenräumen entsprechend noch erkennbar bleiben. Als Auflage wurde im Entscheid vom 30. April 2020 schliesslich u.a. festgehalten, dass vor der Südwestfassade mindestens ein Hochstammbaum zu pflanzen sei.