a) Für das ursprüngliche Baugesuch «Neubau eines Einstellraums für landwirtschaftliche Maschinen, den Neubau eines Waschplatzes und den Abbruch eines Silos und einer Garage» erteilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer mit Entscheid vom 30. April 2020 die Baubewilligung; dies gestützt auf die Verfügung des AGR vom 26. März 2020, welches das Vorhaben als zonenkonform gemäss Art. 16a Abs. 1 RPG beurteilte. Gemäss dem damals bewilligten Plan11 war für die hier interessierende Westfassade (im damaligen Plan bezeichnet als «Südwestfassade») die folgende Materialisierung vorgesehen: «Trapezprofilblech Optima LG 40- 250, rotbraun antik matt, teilweise verkleidet mit Lärchenbrettern».