e) Gemäss den Ausführungen des AGR war der für die OLK-Gruppe Jura bernois / Seeland zuständige Sekretär stark in die Ausarbeitung des Bauvorhabens inkl. Fassadengestaltung involviert, indem er die erarbeitete Lösung anlässlich von zwei Terminen vor Ort mit dem Beschwerdeführer und dem Berner Heimatschutz besprach. Sein Standpunkt bei der strittigen Frage der Einordnung der Fassadenausführung ohne Holz – in Abweichung des damals von ihm mitgetragenen Vorhabens – liegt damit auf der Hand. Seine Beteiligung ging damit vorliegend über diejenige der blossen Beurteilung eines Bauvorhabens im Rahmen seiner Funktion als Bauinspektor des AGR hinaus.