5. Mit Verfügung vom 29. Juni 2022 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Die Gemeinde reichte eine Stellungnahme vom 6. Juli 2022 ein, worin sie beantragt, die Projektänderung für die Beibehaltung der Trapezprofilblechfassade anstelle einer Holzverschalung sei gutzuheissen. Innert verlängerter Frist reichte sodann der Beschwerdeführer die Schlussbemerkungen vom 17. August 2022 ein. Darin hält er an seinen Anträgen gemäss Beschwerde fest. 6. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen