4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 19. Mai 2022 gab die Gemeinde bekannt, dass sie den Beschwerdeführer in seinem Bestreben unterstütze, die Südwestfassade seines Ökonomiegebäudes mit Trapezprofilblech belassen zu können. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 31. Mai 2022 die Abweisung der Beschwerde.