3. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 28. April 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids der Gemeinde vom 1. April 2022 und die Erteilung der Baubewilligung für die am 15. Juli 2021 eingereichte Projektänderung (Verzicht auf das Anbringen einer Holzverschalung an der Südwestfassade).