2. Mit E-Mail vom 11. Dezember 2020 stellte der zuständige Bauinspektor des AGR gegenüber der Gemeinde fest, dass die Westfassade der bewilligten Einstellhalle nicht den bewilligten Plänen entspricht, indem diese statt in Holz mit einem Trapezprofilblech realisiert wurde. Am 7. Juni 2021 fand eine Besprechung zwischen dem Beschwerdeführer und Vertretern der Gemeinde statt. Anlässlich dieser Besprechung wurde vereinbart, dass der Beschwerdeführer ein nachträgliches Projektänderungsgesuch für die in Trapezprofilblech ausgeführte Fassade einreicht. Dieses Gesuch reichte der Beschwerdeführer am 16. Juni 2021 ein.