1. Der Beschwerdeführer reichte am 16. März 2020 bei der Gemeinde Brüttelen ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einstellraums für landwirtschaftliche Maschinen, den Neubau eines Waschplatzes und den Abbruch eines Silos und einer Garage auf Parzelle Brüttelen Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone sowie im Ortsbildschutzperimeter. Gestützt auf die positive Beurteilung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 26. März 2020 erteilte die Gemeinde diesem Vorhaben am 30. April 2020 die Baubewilligung. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.