1. Die Beschwerde vom 12. Januar 2022 sowie die gemeinsamen Anträge der Beschwerdeführerin und den von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1-6 vom 4. April 2022 bzw. der Beschwerdeführerin und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 9 vom 4. April 2022 werden abgewiesen. 2. Ziffer 3.3 der Verfügung der Gemeinde Burgistein vom 10. Dezember 2021 wird von Amtes wegen wie folgt ergänzt und bezüglich der Wiederherstellungsfrist abgeändert: 3.3 Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands «Dem Baugesuch vom 10. Februar 2021 wird hinsichtlich des Parkplatzes auf dem Baufeld B auf Parzelle Nr. B.________ der Bauabschlag erteilt.»