Mithin sind keine solchen Pfosten baubewilligt, auf welche mittels der verhängten Auflage verzichtet werden könnte. Ersichtlich sind demgegenüber auf den baubewilligten Plänen Grundrisse/Umgebung der Häuser B und C vom 30. April 2019 bzw. 12. März 2019, dass die Carports b und c jeweils aus sieben Pfosten bestehen und gegen Süden mit einer Rückwand geschlossen sind. Aufgrund dieser baubewilligten Situation ist ein Befahren der Carports direkt, d.h. gerade über den Gehweg von der Ostseite, für Autos faktisch unmöglich.