f) Nach dem Gesagten ist die Beschwerde der Beschwerdeführerin in diesem Punkt sowie der Antrag der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1-6 unbegründet und folglich abzuweisen. Die Eingaben der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 7 und 8 sowie 15 zum Thema der Absturzsicherung enthalten keine justiziablen Anträge. Dies ist bei der Kostenausscheidung zu berücksichtigen. 6. Carports b und c