Dieser revidierte Plan widerspricht sich z.T. mit den Plänen der einzelnen Einfamilienhäuser aus dem Jahr 2019.25 Mit der Aufnahme der angefochtenen Auflage (und auch derjenigen in Absatz 3 von Ziffer 3.4 der angefochtenen Verfügung) stellt die Gemeinde klar, dass Mauern über 1.5 m (bzw. über 1.0 m) Absturzhöhe gemäss SIA-Norm zu sichern sind. Die Auflage im Dispositiv der Baubewilligung vom 10. Dezember 2021 sichert damit den gesetzeskonformen Schutz von Mauern mit einer Absturzhöhe > 1.5 m (bzw. > 1.0 m) zusätzlich ab und schafft Klarheit bei vorhandenen Widersprüchen in den verschiedenen Projektplänen.26